Nein. Unsere E-Mobile sind von der Führerscheinpflicht befreit, da sie den Kriterien eines “Kranken-Fahrstuhls” entsprechen.
Ausgenommen von Bundesstraßen und Autobahnen, dürfen Sie auf allen öffentlichen Straßen und Wegen fahren. Mit Schrittgeschwindigkeit auch dort, wo Fußgängerverkehr herrscht, z.B. auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.
Für die Zulassungs- & Versicherungspflicht eines E-Mobils ist dessen Geschwindigkeit entscheidend:
Bis 6 km/h besteht keine Zulassungs- & Versicherungspflicht!
Über 6 km/h ist eine Betriebserlaubnis erforderlich und es besteht eine Versicherungspflicht (Haftpflicht)!
Auf Ihren Wunsch hin erledigen wir gern alle Formalitäten und klären Sie über die Höhe der Gebühren für Betriebserlaubnis und Versicherung auf.
Das Fahren eines E-Mobils erlernen Sie schon innerhalb von 5 Minuten. Zum “Gas” geben betätigen Sie mit Ihrer Hand einen Gas-Hebel am Lenker. Zum Anhalten lassen Sie den Hebel einfach wieder los. Die automatische Bremse des E-Mobils stoppt das Fahrzeug daraufhin sanft ab. Überzeugen Sie sich selbst von der einfachen Handhabung. Wir ermöglichen Ihnen eine kostenlose Probefahrt!
Grundsätzlich gilt:
Liegt eine Behinderung oder chronische Erkrankung vor, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Hilfsmittelversorgung.
Je nach Art und Schwere der Erkrankung kann hierzu ein Elektromobil gehören. Voraussetzung ist die Verordnung eines Arztes. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir geben Ihnen gerne nützliche Tipps und erklären Ihnen die Vor- und Nachteile einer solchen Kostenübernahme. Gerne übernehmen wir auch die komplette Antragstellung für Sie. Sprechen Sie uns darauf an!
Dann rufen Sie uns doch einfach an, wir nehmen uns gern Zeit für Sie und beantworten Ihre Fragen!
Elektromobil - Beratung: 06444 - 9257362